Gesellschaftsverträge

Die gesetzlichen Regelungen zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB-Gesellschaft) entsprechen ganz überwiegend nicht den Wünschen der potentiellen Kooperationspartner. Daher ist es unerlässlich, die gewollte Zusammenarbeit vertraglich zu regeln und an die individuellen Vorstellungen anzupassen.

Musterverträge im Internet können dabei nur eine Orientierungshilfe sein. Sie sind oft veraltet oder lückenhaft. Deshalb macht es Sinn, den Gemeinschaftspraxisvertrag von einem Fachanwalt für Medizinrecht erstellen zu lassen.

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