Sonstige Verträge

Das Mietrecht kann nur allgemeine Grundregeln aufstellen. Es kann niemals den Einzelfall regeln und persönliche Interessen berücksichtigen. Es ist lediglich eine Richtschnur. Nur mit individuell gestalteten Verträgen kommen die Interessen von Vermieter und Mieter zum Tragen.
Zudem müssen Mietverträge den Besonderheiten der Praxisführung (z.B. Dauer des Mietverhältnisses, Zutritt zu den Räumen im Notfalldienst etc.) gerecht werden.

Gerne gestalte ich auch Ihren Mietvertrag oder prüfe den bereits vorhandenen!

Der Muster-Arbeitsvertrag aus dem Internet verweist auf einen Tarifvertrag und nun haben Ihre Angestellten Ansprüche, von denen Sie gar nichts wussten? Achten Sie auch bei den Arbeitsverträgen mit Ihrem Praxispersonal darauf, dass diese Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Bitte zögern sie nicht, mich auch dazu anzusprechen.

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