Zulassung

Wenn eine Kassenzulassung übertragen werden soll, dann entscheidet darüber nicht der „Abgeber“. Vielmehr wählt der dafür zuständige Zulassungsausschuss für Ärzte im Rahmen eines komplexen Nachbesetzungsverfahrens einen Nachfolger aus. Deshalb kann es mehrere Bewerber um eine Kassenzulassung geben. Und damit gibt es auch keine Gewähr dafür, dass der Zulassungsausschuss den Wunschkandidaten des Abgebers favorisiert.

Trotzdem hat der Abgeber – ggf. auch in Abstimmung mit seinem Wunschkandidaten – die Möglichkeit, Einfluss auf das Auswahlverfahren und die Entscheidung des Zulassungsausschusses zu nehmen.

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