Praxisankauf und -verkauf
Sie wollen ein Unternehmen kaufen oder verkaufen? Es existieren laufende Verträge, z.B. Arbeits- und Mietverträge?
Wenn Sie als Arzt/Zahnarzt keine reine Privatpraxis übernehmen oder abgeben wollen, dann existiert außerdem eine Kassenzulassung. Diese kann nicht einfach ge- oder verkauft werden. Gleichzeitig macht es aber natürlich keinen Sinn, eine Praxis ohne diese Zulassung zu erwerben.
Daher müssen bei der Gestaltung des Praxiskaufvertrages Besonderheiten berücksichtigt werden, die es so bei anderen Unternehmenskäufen nicht gibt. Gerne begleite ich Sie in diesem Zusammenhang und erstelle den Praxisübergabevertrag oder prüfe einen bereits vorliegenden Entwurf in Ihrem Interesse.
Bis zur erfolgreichen Übergabe verstreichen außerdem mehrere Monate. In dieser Zeit werden erfahrungsgemäß immer wieder neue Fragen aufkommen. Für diese bin ich durchgehend Ihr Ansprechpartner und begleite Sie auf Wunsch in allen Phasen.